AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen SOURNOIS Manfred Schleicher
1. ALLGEMEINES
Für alle Verkäufe und Lieferungen der Fa. Manfred Schleicher, SOURNOIS Krawatten und Accessoires – nachstehend „Verkäufer“ genannt - gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Widerspricht der Käufer diesen Bedingungen, so muß er dies unverzüglich mündlich oder fernmündlich anzeigen. Einkaufsbedingungen des Käufers haben nur Wirksamkeit im Falle einer ausdrücklich schriftlichen Annahme durch den Verkäufer. Mündliche Ergänzungen und Zusicherungen sind unverbindlich, es sei denn, der Verkäufer bestätigt dies schriftlich.
2. PREISE
Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Preise verstehen sich - soweit nicht anders vereinbart – FOB Tönisvorst , zahlbar netto bei Lieferung per Scheck oder in bar.
3. MUSTER
3.1 Qualitätsmuster: Zur Ansicht und Prüfung der Qualität und Ausführung überlassene Muster müssen nach Ansicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums wieder an den Verkäufer retourniert werden, ansonsten wird – ohne weitere Aufforderung – jedes Qualitätsmuster mit € 25,00/ Stück zzgl. Versand und ges. MwSt., zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fakturiert. Die Kosten der Retoure trägt der Käufer bzw. Besteller des Musters.
3.2 Freigabemuster: Soweit nicht anders verabredet, erstellt der Verkäufer vor der kompletten Produktion ein Freigabemuster. Bei der Erstellung eines Freigabemusters fallen bereits sämtliche Werkzeugkosten w. z. B. Druckschablonen, Filme, Web – oder Stickkarte etc. kostenpflichtig an und werden vom Käufer bzw. Besteller zu 100% getragen. Die Modifikation des Designs ist dann noch möglich, allerdings fallen erneut Werkzeugkosten an. Farbänderungen sind kostenfrei im Rahmen der technischen Begeben heiten möglich.
4. QUALITÄTSHINWEISE
Digitaldruck: Wir arbeiten mit einer UC – Profil – Kalibrierung. Farbvorgaben (PANTONE, HKS, RAL) werden mittels Spectrofotometer eingelesen und nahestmöglich reproduziert. Hierbei kann es zu leichten Farbabweichungen kommen (+/-5%). Auf Wunsch und gegen Berechnung wird ein nicht konfektioniertes Andruckmuster erstellt. Technisch bedingt sind die Streifen bei Streifen – Designs nicht liniengerade sondern zum Teil etwas „wellig“. Der Durchdruck bei Tüchern ist ebenfalls technisch bedingt teilweise nicht so stark, wie im herkömmlichen Siebdruck. Durch den im Vergleich zum Siebdruck geringeren Durchdruck können (insbesondere optisch bei dunklen Drucken stärker sichtbar) bei Beschädigungen der empfindlichen Seidenoberfläche (durch unsachgemäßen Gebrauch wie z. B. durch Fingernägel, Reißen an der Krawatte beim Lockern des Knotens etc.) die weniger stark eingefärbte Unterseite partiell (insbesondere im Knoten – und Nahtbereich) zum Vorschein kommen. Bei Drucken mit größeren dunkel farbigen Flächen ist außerdem ein leichter Weißbruch möglich (schärfere Kanten, Fingernägel etc. können leichte Kratzspuren hinterlassen). Technisch bedingt kann es außerdem beim Druck zu einer leichten Streifenbildung kommen.
Gewebte Artikel: Abhängig vom Design und der Schusszahl sowie aufgrund der Tatsache, dass bei gewebten Krawatten zumeist das Naturprodukt Seide verarbeitet wird, kann es bei gewebten Krawatten zu kleineren Webauffälligkeiten und/oder Durchscheinen des Kettgarns kommen. Bei gewebten Krawatten müssen wir auf vorhandene Garne (gegen Aufpreis ab 500 St. sind auch individuelle Einfärbungen möglich) zurückgreifen, so dass entsprechende Farbabweichungen möglich sind.
Aufgrund eines Webrapports von 10,5cm kann bei gewebten Krawatten mit Logo sich das Logo im beim Tragen der Krawatte nicht sichtbaren Bereich (Rückseite/ schmaler Teil der Krawatte) wiederholen.
Verschnitt optimiert werden Krawatten mit Designs OHNE Logo all-over aus dem Material geschnitten. Das Design „beginnt“ in Folge dessen am unteren breiten Ende von Krawatte zu Krawatte nach der Konfektion leicht unterschiedlich. Ein einheitlicher Beginn kann auf Wunsch (gegen Aufpreis) veranlasst werden.
Webkrawatte mit passenden gedruckten Tüchern: Bei einer Beauftragung von gewebten Krawatten und gedruckten Tüchern in gleichem Design und analoger Farbgebung kommt es aufgrund der unterschiedlichen Produktionsart zu kleineren Farbunterschieden, da die bedruckte Seide (oder Polyester) den changierenden Effekt durch das Zusammenspiel von Kett – und Schussgarn nicht nachempfinden kann. Die Farbangleichung kann daher nur nahestmöglich erfolgen.
Logo - und Designpositionierung: Der gewebte oder bedruckte Krawattenstoff wird nicht einzeln sondern im Stapel zugeschnitten. Außerdem wird das Material im weiteren Konfektionsprozess mehrfach gewendet. Es kann daher bei der Positionierung des Logos zu Abweichungen von einigen Millimetern im Vergleich zum Entwurf und zu anderen Krawatten der gleichen Serie kommen, so dass z. B. Unterknotenlogos nicht 100%ig mittig nach der Konfektion auf der Krawatte erscheinen. Dies ist technisch unvermeidbar und stellt keinen Reklamationsgrund dar.
Verzüge: Bei der Krawattenkonfektion sind Verzüge bei runden und eckigen/quadratischen Logos leider unvermeidlich (siehe auch Punkt Logo- und Designpositionierung). Auch Schriftzüge und Streifen sind nicht immer liniengerade. Unterschiede innerhalb der Produktion sind ebenfalls möglich.
Konfektion: Nach der Konfektion aus Krawatten – oder Tuchnähten herausragende Garnreste sind produktionstechnisch leider nicht immer vermeidbar und können bedenkenlos abgeschnitten (nicht herausgerissen) werden. Sie stellen keinen Mangel dar.
Seidentücher: Seide ist ein Naturprodukt und wird als fertiges Gewebe für die Tuchproduktion bedruckt. Im Produktionsprozess läuft Seide je nach Charge etwas unterschiedlich ein. Tücher können daher nach der Konfektion von exakt bestellten und bestätigten Abmessungen abweichen.
Loop-Schals: Ein Loop-Schal wird von uns grundsätzlich aufgrund des sehr feinen Materials Seide oder Polyester als zusammengenähter Schlauchschal produziert. Die „Länge“ des Loopschals entspricht daher quasi seinem Umfang, die Druckgröße entspricht dem unkonfektionierten Schal vor der Konfektion als Schlauch und dem anschließenden Vernähen zum Loopschal. Unsere Standardgröße ist: Druckgröße 30cm x 180cm, nach der Konfektion 15cm x 180cm. Bestätigt wird grundsätzlich die Länge/Umfang nach Konfektion.
Für alle Artikel ist auch zu berücksichtigen, dass bei eventuellen Nachbestellungen oder auch Produktionen anhand von Freigabemustern leichte Abweichungen in Form, Zuschnitt, Haptik und Farbe auftreten können. Textilien durchlaufen einen umfassenden Finishing-Prozess, der bei jeder Produktion zu den genannten leichten Abweichungen führen kann. Dazu kommt, dass Garne nach dem Ende einer Charge neu eingefärbt werden und auch hier Abweichungen möglich sind.
5. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
5.1 Der Verkäufer erstellt im Rahmen einer Produktionsanfrage oder eines Produktionsauftrags für Krawatten, Tücher und Schals Layouts, Designs, Illustrationen und gegebenenfalls Fotos. Die Arbeiten des Verkäufers hierfür (nachfolgend „die Werke“) werden als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Soweit die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist, dürfen die Werke des Verkäufers gleichwohl nur mit dessen schriftlicher Einwilligung vervielfältigt und/oder verbreitet werden. Andernfalls stehen dem Verkäufer die sich aus den §§ 97 ff. UrhG, 242 BGB ergebenden Ansprüche entsprechend zu. Dies gilt auch unabhängig davon, ob eine Erstellung dieser Werke explizit gewünscht oder beauftragt war.
5.2 Die Werke des Verkäufers dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck nur der vom Auftraggeber bzw. Anfragesteller erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst nach der vollständigen Zahlung der Vergütung und sämtlicher auftragsbezogenen Organisations- und Materialkosten, Zusatzleistungen und verauslagten Fremdkosten.
5.3 Wiederholungsnutzungen (z. B. Nach-Auflage) oder Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Produkt oder für Tochterfirmen oder andere Länder) sind kostenpflichtig; sie bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Verkäufers.
5.4 Eine Weitergabe der Werke des Verkäufers an Dritte ist untersagt und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Verkäufers möglich.
5.5 Sofern Werke (siehe 5.1) des Verkäufers ohne dessen schriftliche Einwilligung an Dritte unerheblich aus welchem Grunde weitergegeben werden, ist der Verkäufer berechtigt, Schadensersatz, z.B. in Form einer angemessenen Lizenzgebühr für die Nutzung seiner Werke, zu verlangen. Die je nach Einzelfall zu zahlende Lizenzgebühr beträgt maximal 100.000,00 € (in Worten: einhunderttausend Euro).
5.6 Über den Umfang der unberechtigten Nutzung seiner Werke durch den Auftraggeber bzw. Anfragesteller steht dem Verkäufer ein Auskunftsanspruch zu.
6. STORNIERUNG
Die Stornierung einer schriftlichen Bestellung oder einer von uns schriftlich bestätigten mündlichen Bestellung vor Beginn der Produktion wird mit 30% des Bestellwertes (Bestellwert ist die Multiplikation des jeweiligen Einzelpreises mit der Menge der bestellten Artikel) zzgl. der möglicherweise schon zu 100% angefallenen Werkzeugkosten in Rechnung gestellt. Nach Beginn der Produktion ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Soweit nicht anders schriftlich verabredet, wird mit der Produktion direkt nach Freigabe des Freigabemusters (soweit die Erstellung eines Freigabemusters Bestandteil der schriftlichen Bestellung bzw. unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ist) begonnen.
7. LIEFERUNG UND LIEFERZEIT
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, die als selbständige Leistungen den nicht erfüllten bzw. noch nicht erfüllten Teil des Kaufvertrages nicht beeinflussen. Ist keine Lieferzeit vereinbart, erfolgt die Lieferung sobald als möglich. Die Verpflichtung des Verkäufers, die Lieferfristen einzuhalten, entfällt bei höherer Gewalt oder Umständen, die durch den Verkäufer nicht verschuldet werden. Mehr – oder Minderlieferungen i. H. v. +/- 5% der Bestellmenge sind möglich.
8. VERSICHERUNG
Die Ware ist grundsätzlich unversichert. Eine Transportversicherung für den Versand vom Verkäufer zum Käufer wird grundsätzlich kostenpflichtig nur auf schriftliche Aufforderung abgeschlossen. Der Versand erfolgt auf Risiko des Käufers/Empfängers.
9. REKLAMATIONEN
Der Käufer, sein Bevollmächtigter oder sonstige Empfänger sind verpflichtet, die Ware sofort nach Eingang auf Stückzahl und sonstige Beschaffenheit zu prüfen. Farbabweichungen bei Anfertigungen von bedruckten Artikeln sind auch nach Erstellung und Freigabe eines Musters bis zu 5% des Farbwertes verglichen mit dem Farbwert des Freigabemusters vom Kunden zu akzeptieren. Beim Verzicht der Erstellung eines Freigabemusters sind Farbabweichungen bis zu 10% des bestellten Farbtons möglich und seitens des Kunden zu akzeptieren. Die Reklamation auf Stückzahl und äußere Beschaffenheit ist ausgeschlossen, wenn der Käufer oder sein Bevollmächtigter reine Quittung auf Lieferschein oder Frachtschein bescheinigt. Versteckte Mängel sind sofort nach Entdecken zu rügen, längstens jedoch 14 Tage nach Eingang der Ware beim Käufer oder seinem Empfänger. Die Mängelrüge muß fernschriftlich oder fernmündlich angezeigt werden. Bei nur fernmündlicher Mängelrüge ist eine schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung des Käufers nachzureichen. Wenn der Käufer die gelieferte Ware vermischt, oder mit der Bearbeitung begonnen hat, ist jegliche Beanstandung ausgeschlossen. Die Zahlungsverpflichtung des Käufers wird durch die berechtigte Mängelrüge nicht aufgeschoben oder aufgehoben. Der Käufer hat das Recht, Preisminderung zu verlangen. Alle weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere kann Wandlung nicht begehrt, auch Schadenersatz wegen Nichterfüllung aus Verschulden bei Vertragsschluß oder Schlechterfüllung nicht verlangt werden. Dem Verkäufer bleibt das Recht vorbehalten, statt Gewährung der Preisminderung in angemessener Form mangelfreie Ware nachzuliefern.
10. ZAHLUNG
Wenn keine besondere Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen des Verkäufers gemäß Punkt 2 nach Eingang beim Käufer zu bezahlen. Aufrechnung eventueller Gegenforderungen ist dem Käufer nur gestattet, wenn der Verkäufer schriftlich dieser zustimmt. Nicht fristgerechte Zahlung berechtigt den Verkäufer bei Teillieferung zur Verweigerung der Weiterlieferung ohne Schadenersatz. Wird der Rechnungsbetrag nicht sofort nach Eingang oder zum vereinbarten Fälligkeitsdatum ausgeglichen, kann der Verkäufer Verzugszinsen berechnen, ohne daß es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder einer Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Lage kann der Verkäufer sofortige Barzahlung bereits gelieferter Ware verlangen.
11. REFERENZABBILDUNG
Wir behalten uns vor, von uns produzierte Produkte (auch mit Logo) als Referenz auf unserer Internetseite und gegebenenfalls in unserem Katalog abzubilden, um Möglichkeiten der Designumsetzung zu zeigen. Sollte dies nicht gewünscht sein, bitten wir, uns dies bei Auftragserteilung mitzuteilen. Spätere Reklamationen können aus technischen Gründen (insbesondere bei einem eventuellen Katalogdruck) nicht berücksichtigt werden.
12. EIGENTUMSVORBEHALT
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt und bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus beiderseitiger Geschäftsverbindung , Eigentum des Verkäufers. Der Käufer darf die gelieferte Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs verarbeiten und - mit oder ohne vorheriger Verarbeitung - weiter veräußern, jedoch nur unter nachstehenden Einschränkungen: Bei Verarbeitung der gelieferten Ware wird der Verkäufer Eigentümer der neuen Sache. Vor, während und nach der Verarbeitung der gelieferten Ware verwahrt der Käufer zunächst die Ware, dann die kraft Verarbeitung entstehende neue Sache für den Verkäufer. Wenn der Verkäufer gelieferte Ware mit anderen Waren verbindet, vermischt oder verarbeitet, erlangt der Verkäufer das Miteigentum , und zwar im Verhältnis des Wertes der von ihm gelieferten Ware zu dem Wert der anderen Ware. Der Käufer tritt seine Forderungen aus Verarbeitung und/oder Weiterveräußerung der gelieferten Ware oder nach der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung an deren Stelle in das Allein - oder Miteigentum des Verkäufers getretenen Ware bereits jetzt an den Verkäufer ab. Der Käufer ist zu einer Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Ware oder zu seiner Weiterveräußerung nicht berechtigt, wenn er bereits früher über seine Forderungen aus Verkäufen - etwa durch Globalzession - verfügt oder die von ihm hergestellten oder herzustellenden Waren im voraus an dritte Personen übereignet hat. Auch darf der Käufer außer einer Verarbeitung oder Weiterver äußerung der gelieferten Ware keine anderweitige Verfügung darüber treffen, die gelieferte Ware insbesondere nicht verpfänden, sicherungsweise übereignen oder sonstwie belasten. Wird in der gelieferten oder kraft der Vermischung oder Verarbeitung in das alleinige oder Miteigentum des Verkäufers übergegangenen Ware oder in die dem Verkäufer nach vorstehenden Bestimmungen abgetretenen Forderungen aus Verarbeitung oder Weiterveräußerungen der Ware an dritter Stelle vollstreckt, hat der Käufer den Verkäufer hiervon sofort zu benachrichtigen, auch die sich aus einer Intervention ergebenden Kosten zu tragen. Falls die Kaufpreis forderung des Verkäufers aus diesem und anderen Geschäften in eine laufende Rechnung aufgenommen und der Saldo bezogen und anerkannt wird, bleibt der nach vorstehenden Bedingungen erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalt des Verkäufers dadurch unberührt.
13. WARENRÜCKNAHME
Wenn der Käufer seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt oder eine wesentliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse eintritt bzw. dem Verkäufer nachträglich bekannt wird, ist der Käufer verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers sofort bekanntzugeben, was im einzelnen - Verbindung, Vermischung ,Verarbeitung oder Weiterverkauf- mit der gelieferten Ware geschehen ist, ob und gegebenenfalls wo Ware noch vorhanden ist und ob und gegebenenfalls in welcher Höhe voraus abgetretene Forderungen wem gegenüber in welcher Höhe bestehen und hierzu auch alle zur Prüfung erforder lichen Unterlagen dem Verkäufer zugänglich zu machen. Der Verkäufer hat das Recht, die unter seinem Eigen tumsvorbehalt stehende Ware in unmittelbaren Besitz zu nehmen und zu verwerten, wobei er an die gesetzlichen Vorschriften über Pfandverkauf nicht gebunden ist.
HAFTUNG FÜR INHALTE
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